Wer gründete die Evangelisch-Reformierte Kirche?
Das waren Ulrich Zwingli (1484-1531) in Zürich und Johannes Calvin (1509-1559) in Genf.
Warum wird die Reformierte Kirche auch H.B. genannt?
Das wird sie nur in Österreich; die Bezeichnung geht auf Joseph II. zurück. H.B. bedeutet Helvetisches Bekenntniss.
Seit wann gibt es die Reformierte Kirche in Österreich?
Seit dem Toleranzedikt Josephs II. (13. Oktober 1781). Dazu ausführlicher die Seite Baugeschichte
Wie viele reformierte Gemeinden gibt es in Österreich?
Neun – eine in Oberwart, drei in Wien, eine in Linz, vier in Vorarlberg.
Wie kam es zur Spaltung mit der Lutherischen Kirche?
Im Marburger Religionsgespräch 1529 konnten Luther und Zwingli sich nicht auf einen gemeinsamen Abendmahlsbegriff einigen. Zwingli entwickelte die für den reformierten Glauben bezeichnende Abendmahlslehre der pneumatologischen Präsenz
– es findet keine Wandlung statt, Jesus ist nicht in Leib und Blut, sondern geistig anwesend – Luther hielt an der wirklichen Gegenwart Jesu in den Gestalten des Mahls fest.
Gibt es Reformierte Bekenntnisschriften?
Ja, den Heidelberger Katechismus, das Zweite Helvetische Bekenntnis und die Leuenberger Konkordie.
Wie viele Mitglieder hat die Reformierte Kirche?
In Österreich etwa 15.000, davon 3.000 in der Reformierten Stadtkirche. Weltweit hat die Reformierte Kirche 70 Millionen Mitglieder, die im Reformierten Weltbund organisiert sind.
Wie sind reformierte Gemeinden organisiert?
Die Gemeinde wählt sowohl den oder – in größeren Gemeinden wie unserer – die Pfarrer/innen als auch die Gemeindevertretung. Die Gemeindevertretung – die Wahl findet alle sechs Jahre statt – wählt aus ihrer Mitte das Presbyterium. Ein
bis zwei Presbyteriumsmitglieder können – durch das bestehende Presbyterium – zusätzlich berufen werden. Die Pfarrer/innen sind von Amts wegen Mitglieder von Gemeindevertretung und Presbyterium. Den in Ämter gewählten Gemeindemitgliedern
kommen die gleichen Rechte zu wie den geistlichen Amtsträgern und Amtsträgerinnen. Die Gemeindevertretung ist das “Parlament” der Pfarrgemeinde. Sie kommt mehrmals jährlich zusammen und hier werden alle für die Pfarrgemeinde, aber
auch für das Auftreten “nach außen” relevanten Beschlüsse gefasst. Aufgaben des Presbyteriums sind u.a. die Vorbereitung der Sitzungen der Gemeindevertretung und die Verwaltung des Budgets der Gemeinde. Aus dem Presbyterium werden
auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der gesamtösterreichischen jährlichen Synode entsandt.
Welche Rechtsgrundlagen hat die Reformierte Kirche?
Die evangelische Kirchenverfassung und eine ganze Reihe weiterer Gesetze und Verordnungen. Eine vollständige Liste gibt es auf der Seite www.evang.at (Rechtsdatenbank).
Gibt es in der Reformierten Kirche auch Sakramente?
Ja – Taufe und Abendmahl. Das Abendmahl wird als Offenes Abendmahl gefeiert, das heißt, dass alle, die sich eingeladen fühlen, unabhängig von ihrer Konfession willkommen sind.
Herrscht tatsächlich ein Bilderverbot?
Zwingli und Calvin sprachen sich gegen Bilder in Kirchen aus, sie beriefen sich dazu auf 2.Mose 20,4-6: “Du sollst dir kein Bildnis noch irgendein Gleichnis machen…”; dies ist auch das Zweite Gebot der Reformierten. Tatsächlich kam
es in der Folge auch zu Zerstörungen von Kunstwerken mit sakralem Inhalt. In reformierten Kirchen gibt es bis heute kein Kreuz und keine Bilder.
Stimmt es, dass in reformierten Pfarren gleichgeschlechtliche Paare getraut werden?
Ja. Die Synode H.B. hat am 16.03.2019 einstimmig beschlossen, die Trauun für alle einzuführen. Voraussetzung ist, dass eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat und dass mindestens ein Teil evangelisch (A.B. oder H.B.) ist. Für
alle Paare, die nicht standesamtlich getraut sind, gibt es weiterhin die Möglichkeit, den schon seit 1999 bestehenden Segnungsgottesdienst zu feiern. Bereits stattgefundene Segnungsgottesdienste gleichgeschlechtlicher Paare können
auf Wunsch nachträglich in das Traubuch eingetragen werden.